Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt € 400,--.

Berechnungsformel:
Berechnungsfläche mal Bauklassenkoefizient mal Einheitssatz.
Berechnungsfläche = Wurzel aus Fläche des Grundstückes
Bauklassenkoeffizient =  abhängig von der Gebäudehöhe

Die Aufschließungsabgabe wird fällig bei Grundteilung im Bauland bzw. bei erstmaliger Bauführung.
Bis zu 50 % der Aufschließungsabgaben können von der Marktgemeinde Arbesbach als Förderung für Bauwerber nachgelassen werden.
maximale Grundstücksgröße: 1.000 m²

Zuständig

Formulare

Förderungen


Marktgemeinde Arbesbach 
Arbesbach 35, A-3925 Arbesbach, Tel.: +43 (0)2813 7000, Fax: +43 (0)2813 7000-4
E-mail: gemeinde@arbesbach.at; Internet: www.arbesbach.at