Baubewilligungsansuchen

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben § 14 NÖ BO 1996

  • Neu- und Zubauten von Gebäuden
  • Errichtung von baulichen Anlagen
  • Herstellung von Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen
  • Abänderung von Bauwerken
  • Aufstellung von Maschinen und Geräten in Bauwerken
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter
  • Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind
  • Veränderung der Höhenlage des Geländes
  • usw.

Bitte mitbringen:

  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung",
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung  


 

Zuständig


Marktgemeinde Arbesbach 
Arbesbach 35, A-3925 Arbesbach, Tel.: +43 (0)2813 7000, Fax: +43 (0)2813 7000-4
E-mail: gemeinde@arbesbach.at; Internet: www.arbesbach.at