Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.

Der Tod eines Gemeindebürgers ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.
Das Formular „Anzeige des Todes“,  bestätigt vom Arzt
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der letzten Ehe
(wenn die Ehe bereits aufgelöst ist, Nachweis hierüber)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Gebühren: Pro Urkunde € 8,60
(€ 6,50 Bundesgebühr +  € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)

Zuständig


Marktgemeinde Arbesbach 
Arbesbach 35, A-3925 Arbesbach, Tel.: +43 (0)2813 7000, Fax: +43 (0)2813 7000-4
E-mail: gemeinde@arbesbach.at; Internet: www.arbesbach.at