Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.
Der Tod eines Gemeindebürgers ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.
Das Formular „Anzeige des Todes“, bestätigt vom Arzt
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der letzten Ehe
(wenn die Ehe bereits aufgelöst ist, Nachweis hierüber)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Bezüglich der Beisetzung am Ortsfriedhof Arbesbach ist unverzüglich mit dem Gemeindeamt Kontakt aufzunehmen.