Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht.

Der Tod eines Gemeindebürgers ist spätestens am folgenden Werktag der nach dem Ort des Todes zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) anzuzeigen.
Das Formular „Anzeige des Todes“,  bestätigt vom Arzt
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der letzten Ehe
(wenn die Ehe bereits aufgelöst ist, Nachweis hierüber)
Staatsbürgerschaftsnachweis

Bezüglich der Beisetzung am Ortsfriedhof Arbesbach ist unverzüglich mit dem Gemeindeamt Kontakt aufzunehmen.

Zuständig

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Kontaktdaten von Gerhard Huber
FunktionAmtsleiter
NameGerhard Huber
AdresseArbesbach 31/8
3925 Arbesbach
Telefon+43 2813 7000 10
Faxnummer+43 2813 7000 4
E-Mail (offiziell)gemeinde@arbesbach.at

 

Stiedl Veronika
Kontaktdaten von Veronika Stiedl
FunktionSekr.; Vizebürgermeisterin
NameVeronika Stiedl
AdresseArbesbach 252
3925 Arbesbach
Telefon+43 2813 7000
Faxnummer+43 2813 7000 4
Mobiltelefon+43 664 6492803
E-Mail (offiziell)gemeinde@arbesbach.at
E-Mail (persönlich)stiedl@arbesbach.at
BerufGemeindeangestellte