Aufschließungsabgabe

Zuständig

Wenn ein Grundstück im Bauland zum Bauplatz erklärt wird oder eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes erteilt wird, muss die Aufschließungsabgabe vorgeschrieben werden.

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt € 450,--.

Berechnungsformel:
Berechnungslänge mal Bauklassenkoeffizient mal Einheitssatz.

  • Berechnungslänge = Wurzel aus Fläche des Grundstückes
  • Bauklassenkoeffizient =  abhängig von der Gebäudehöhe (Der BKK bei Bauklasse I und II (bei einer Gebäudehöhe bis 8 Meter) beträgt 1,25. 
    Gebäude mit einer Höhe von 8 bis 10 Meter fallen in die Bauklasse III mit einem BKK von 1,5.)
  • Einheitssatz = Verordnung des Gemeinderates, womit die durchschnittlichen Baukosten für einen lfm Straße samt Gehsteig und Oberlächenentwässerung abgedeckt sein soll.

Berechnungsbeispiel:

Grundstück 800m², Bauklasse 1 oder 2
 Berechnungslänge x BKK x Einheitssatz = Aufschließungsabgabe

  28,2843              1,25        450         = 15.909,92 €

Bei der Teilung eines Grundstückes wird eine Ergänzungsabgabe zur Aufschießungsabgabe fällig!

Bis zu 50 % der Aufschließungsabgaben können von der Marktgemeinde Arbesbach als Förderung (Wohnbauförderung) für Bauwerber nachgelassen werden.
maximale Grundstücksgröße: 1.000 m²


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Wohnbauförderung