Hundeabgabe

Bei der Höhe der Hundeabgabe wird zwischen Nutzhund und sonstigem Hund unterschieden.

Als Nutzhund wird EIN Hund anerkannt, wenn er als

  • Jagdhund von beeideten Jagdaufsichtsorganen oder
  • zur Bewachung von Objekten, die mehr als 100 m von einer geschlossenen Ortschaft entfernt sind

gehalten wird.

Die Hundeabgabe im Gemeindegebiet Arbesbach beträgt jährlich:

Nutzhunde      6,54 €
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential 100,00 €
alle übrigen Hunde  20,00 €


Hundemarke einmalig0,50 €