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Die Kanalabgaben wurden zuletzt mit den Verordnungen des Gemeinderates vom 01.September2016 festgesetzt: - Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe: € 9,01 - Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr: € 1,55
Zusätzlich zu diesen Sätzen gelangen 10% Umsatzsteuer zur Verrechnung. Die Verordnung ist mit 01.01.2017 in Kraft getreten.
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