Das Land NÖ unterstützt physische und juristische Personen in Form einer finanziellen Beihilfe zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen.
- Betroffene Personen melden sich bitte am Gemeindeamt
- Die Schäden sollten dokumentiert werden (Fotos)
- Die Begutachtung erfolgt durch einen Sachverständigen
- Berechnungs- und Bewertungsgrundlage sind die Kosten für die Wiederherstellung des früheren Zustandes
Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:
Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noel.gv.at)