Katastrophenhilfe für Private

Das Land NÖ unterstützt physische und juristische Personen in Form einer finanziellen Beihilfe zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen.

  1. Betroffene Personen melden sich bitte am Gemeindeamt
  2. Die Schäden sollten dokumentiert werden (Fotos)
  3. Die Begutachtung erfolgt durch einen Sachverständigen 
  4. Berechnungs- und Bewertungsgrundlage sind die Kosten für die Wiederherstellung des früheren Zustandes

 Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link:

Katastrophenbeihilfe für Private - Förderung - Land Niederösterreich (noel.gv.at)


18.09.2024