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Lehrlinge können einen monatlichen Zuschuss unter der Voraussetzung erhalten, dass das anrechenbare Familieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreitet.
Wer täglich oder wöchentlich vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann eine Lehrlingspendlerhilfe erhalten, die 40 % des Preises von 11 Monatsstreckenkarten der ÖBB der jeweiligen Entfernungskategorie für Regional- und Eilzüge beträgt. Voraussetzung ist, dass die Mindestentfernung vom Wohn- zum Arbeitsort bzw. zur Einstiegsstelle zu einem öffentlichen Verkehrsmittel mindestens 3 km beträgt und das Gesamtfamilieneinkommen eine bestimmte Höchstgrenze nicht übersteigt.
Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen monatlichen Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein aufrechtes Lehrverhältnis
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