Meldeangelegenheiten

Die Anmeldung eines Wohnsitzes erfolgt durch Übergabe des ausgefüllten Meldezettels.
Eine Abmeldung kann auf zwei Arten erfolgen:
Bei der Meldebehörde (Gemeinde), die örtlich für die von der Abmeldung betroffenen Unterkunft zuständig ist
    oder
anlässlich einer Anmeldung auch bei der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich Umzug

Zuständig