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Die Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65 % zu 35 % zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird.
Seit 1. Jänner 2024 wird für die Höhe der Nächtigungstaxe lediglich zwischen Kurortgemeinde und Nicht-Kurortgemeinde unterschiede.
Die Marktgemeinde Arbesbach gilt als Nicht-Kurortgemeinde. Die Taxe beträgt ab 1. Jänner 2026 € 2,60.Kundmachung LandesgesetzblattNächtigungstaxe - allgemeine Erklärung
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