Wahlservice für Europawahl 2024

03.06.2024 08:30

Am 09. Juni wird gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden EU-Wahl optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl bundesweit (an einen Haushalt) verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung). 

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Wählen im Wahllokal

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 09. Juni ins Wahllokal mit

Wahllokale:

SprengelWahllokalAdresseZeiten
1 - ArbesbachAmtshausArbesbach 35
07.00 - 12.30
2 - PurrathGasthaus WagnerPurrath 1308.30 - 12.30
3 - WiesensfeldFeuerwehrhausWiesensfeld 1709.00 - 12.00


Wahlkarte beantragen

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl.

Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung: 

     *  Persönlich in der Gemeinde  (bis Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr)
     *  schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert (bis Mittwoch, 05. Juni 2024)
     *  elektronisch im Internet (Mittwoch, 05. Juni 2024)

Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr  Ihre Wahlkarte beantragen.

Beantragung Wahlkarte

Die Beantragung hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten oder Erwachsenenvertreter ist nicht zulässig.

Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! 

Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 05. Juni 2024, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 07.06.2024, 12:00 Uhr erfolgen. 

Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind.


Vollmacht_Abholung_Wahlkarte[2].pdf herunterladen (0.15 MB)

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Mitte Mai zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 09. Juni 2024, 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.



Europawahl 2024


VERWENDEN SIE BITTE FÜR WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!


03.06.2024