Bundesgebühr: € 21,00 (€ 21,00 für den Antrag, € 21,00 Zeugnisgebühr) plus € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe
Hinweis: In Sonderfällen – wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person|, z.B. Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, Behörde, Firma) dienen soll – entfällt die Zeugnisgebühr von € 21,00 und die Bescheinigung kostet somit € 23,10.