Arbeiternehmerveranlagung

Für die Arbeitnehmerveranlagung (früher Lohnsteuer-Jahresausgleich) ist das Finanzamt zuständig. Wenn Sie noch nicht mit "Finanz-Online" Ihre Erklärung abHand mit Euromünzengeben, erhalten Sie dazu am Gemeindeamt das entsprechende Formular.

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Zuständig