Aufschließungsabgabe NEU

Zuständig

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt: € 450,--
Berechnungsformel: 
Berechnungsfläche mal Bauklassenkoefizient mal Einheitssatz.
Berechnungsfläche = Wurzel aus Fläche des Grundstückes

  • Bauklassenkoeffizent = abhängig von der Gebäudehöhe.
  • Einheitssatz = Verordnung des Gemeinderates, womit die durchschnittlichen Baukosten für einen lfm Straße samt Gehsteig und Oberlächenentwässerung abgedeckt sein soll.

Aktuelle Verordnung Aufschließung NEU

Datei herunterladen (343 KB) - .PDF

Wohnbauförderung