Baubewilligung

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben § 14 NÖ BO 2014

  • Neu- und Zubauten von Gebäuden
  • Errichtung von baulichen Anlagen
  • Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach §6 verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild entstehen könnte
  • Aufstellung von Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400kW und von Blockheizkraftwerken, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab einen Ausmaß von insgesamt 1000 Liter außerhalb von gewerblichen Betriebsanlagen
  • Veränderung der Höhenlage des Geländes auf einem Grundstück im Bauland sowie im Grünland-Kleingarten, sofern sich diese auf die Berechnung der Höhe von Gebäuden auf diesem Grundstück auswirken kann
  • die Aufstellung von Windrädern, die keiner elektrizitätsrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen, oder deren Anbringung an Bauwerken
  • Abbruch von Bauwerken, die an Bauwerke am Nachbargrundstück angebaut sind, wenn Rechte nach § 6 verletzt werden könnten

Bitte mitbringen:

  • Formular "Ansuchen um Baubewilligung"
  • Grundbuchsauszug 
  • Bauplan in 3-facher Ausfertigung,
  • Baubeschreibung in 3-facher Ausfertigung  
  • Energieausweis in 3-facher Ausfertigung falls erforderlich
  • bei Neu- und Zubauten GWR Datenblazz (ist vom Planer auszufüllen)


 

Zuständig

Formulare