Illegale Sperrmüllsammlungen

29.11.2010

Jeder ist verpflichtet, sich für den im privaten Bereich anfallenden Haus- und Sperrmüll der öffentlichen Müllabfuhr zu bedienen. Sperrmüll darf daher nur im Altstoffsammelzentrum der Gemeinde abgegeben oder über ein konzessioniertes Unternehmen entsorgt werden. Sammlungen von privaten Sperrmüllsammlern sind daher nicht zulässig, da diese über keine Sammelberechtigung verfügen. Auch Liegenschaftseigentümer machen sich strafbar, wenn sie als Abfallbesitzer Abfall für eine unzulässige Sammlung bereitstellen oder übergeben.