Kanalabgaben

Die Kanalabgaben wurden zuletzt mit den Verordnungen des Gemeinderates vom 01.September2016 festgesetzt:
 - Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe: € 9,01
 - Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:    € 1,55

Zusätzlich zu diesen Sätzen gelangen 10% Umsatzsteuer zur Verrechnung.

Die Verordnung ist mit 01.01.2017 in Kraft getreten.