Kanalabgaben

Berechnung, Bescheiderstellung, Vorschreibung

  • Kanaleinmündungsabgaben
  • Ergänzungsabgabe
  • Kanalbenützungsgebühren

Die Einmündungsabgabe und die Benützungsgebühr ergeben sich durch Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.

Die Ergänzungsabgabe wird fällig bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft.

Für die Ermittlung der Berechnungsflächen sind die Gebäudeflächen, die Anzahl der angeschlossenen Geschoße und die unverbaute Fläche der Liegenschaft maßgeblich.
  

Zuständig