Reisepass

Einen neuen Reisepass müssen Sie auf der Bezirkshauptmannschaft (oder einem Magistrat) beantragen.

Ist ihr alter Reisepass abgelaufen, bringen Sie folgendes zu Ihrem Termin bei der Bezirkshauptmannschaft mit:

  • alter Reisepass
  • 1 Passfoto (nicht älter als 6 Monate und den Passbildkriterien entsprechend)
  • Kosten: € 75,90

Der neue Reisepass wird innerhalb weniger Werktage per Post an Sie zugestellt.

Alle Informationen zum Reisepass finden Sie hier: https://www.oesterreich.gv.at/reisepass

Reisedokument für alle Staaten der Welt 

Seit 30. März 2009 wird in Österreich aufgrund der Vorgabe der EU der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck ausgegeben. Mit 15. Juni 2009 treten weitere wichtige Änderungen in Kraft:

Grundsatz: Eine Person - Ein Pass 

Die EU hat zum Schutz der Kinder das Prinzip "Eine Person - Ein Pass" eingeführt. Bis jetzt gab es die Möglichkeit einer Kindereintragung im Pass der Eltern. Diese Eintragung hat aber nur den Namen, das Geschlecht und Geburtsdatum, aber kein Lichtbild enthalten. Dadurch war die Identitätsfeststellung des mitreisenden Kindes an der Grenze nur mit hohem Aufwand möglich.

  • Ab 15. Juni 2009 sind neue Kindereintragungen nicht mehr möglich.
  • Bestehende Kindereintragungen behalten nur noch für 3 Jahre die Gültigkeit.
  • Am 15. Juni 2012 verlieren demnach die bestehenden Kindereintragungen von Gesetzes wegen die Gültigkeit.
  • Der Pass, in dem sich die Miteintragung befindet, behält jedoch seine Restgültigkeit.

Jeder Reisepass erhält einen Chip

Zur Erhöhung der Sicherheit wird jeder neu ausgestellte Reisepass, also auch die Kinderpässe, ab 15. Juni 2009 einen Datenträger (Chip) enthalten. Auf diesem werden bis zum 12. Lebensjahr u.a. das Lichtbild und ab dem 12. Lebensjahr auch die Fingerabdrücke gespeichert. Die Kosten für einen neuen Kinderpass werden voraussichtlich ca. € 30,00 betragen.