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Bundesgebühr: € 28,60 (€ 14,30 für den Antrag, € 14,30 Zeugnisgebühr) plus € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe
Hinweis: In Sonderfällen – wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person|, z.B. Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, Behörde, Firma) dienen soll – entfällt die Zeugnisgebühr von € 14,30 und die Bescheinigung kostet somit € 16,40..
http://www.help.gv.at/30/Seite.300000-14819.html
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