Strafregisterbescheinigung

Bundesgebühr: € 30,70 (€ 14,30 für den Antrag, € 14,30 Zeugnisgebühr) plus € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe

Hinweis: In Sonderfällen – wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person|, z.B. Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, Behörde, Firma) dienen soll – entfällt die Zeugnisgebühr von € 14,30 und die Bescheinigung kostet somit € 16,40.

 

 

Zuständig